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Kennt ihr den schon? Österreichs Pensionsversicherungsanstalt schwärzt in ihren Gutachten Teile, die die Patientenvertreter kritisieren.
Die Schwärzungen betreffen psychologische Testungen im Rahmen von medizinischen Begutachtungen.
Wie, psychologische Testungen? In der Begutachtung von Berufsunfähigkeit?
Ja, genau! In Österreich sind psychologische Gutachten relevant für die Anerkennung von Berufsunfähigkeit.
Wenn ihr also dachtet, ihr könntet euch im Vorfeld ein bisschen vorbereiten, dann müsst ihr euch jetzt leider enttäuscht fühlen.
Seitens der PVA hieß es, die Nichtveröffentlichung diene dem Schutz der methodischen Validität.
Wartet, geht noch weiter:
Mit der Nichtveröffentlichung sollen laut PVA allfällige Vorbereitungen der Antragsteller auf die Tests unterbunden werden: Auf Anfrage hieß es seitens der PVA, es sei festgestellt worden, „dass Testverfahren mehrfach im Internet veröffentlicht wurden“. „In diesem Zusammenhang wurden auch Empfehlungen gegeben, welche Antworten zur Erreichung bestimmter Testergebnisse hilfreich sind. In den Gutachten wird daher den Versicherten die detaillierte Beschreibung der Testverfahren nicht mehr zur Verfügung gestellt“, so die PVA.